Jagdhaftpflicht­versicherung

Bestens gewappnet für die Jagd

Jagdhaftpflicht­versicherung: Für Sie zusammengefasst

  • Laut Definition greift eine Jagd­ver­sicherung, wenn Sie während Ihrer Jagd­tätig­keit anderen Personen oder deren Besitz versehentlich Schäden zufügen.
  • Eine Jagdhaftpflicht ist für Jäger und Jägerinnen in Deutschland nicht nur sinnvoll, sondern gesetzlich vor­ge­schrieben. Ohne diese Versicherung ist die Jagd nicht erlaubt.
  • Die Leistungen einer Jagdhaftpflicht schützen Sie zum Beispiel, wenn sich aus Ihrem ungesicherten Gewehr ein Schuss löst und jemanden verletzt oder tötet. Auch Schäden, die beim Verkaufen, Liefern und Ver­schenken von Wild oder Wildbret entstehen, sind abgedeckt.
  • Die Allianz Jagdhaftpflicht zahlt auch, wenn Ihr Jagdhund oder Ihre zu jagdlichen Zwecken eingesetzte Drohne Schäden verursacht.

Definition: Was ist eine Jagd­haft­pflicht­versicherung?

Die Jagdhaftpflicht ist eine Pflichtversicherung für alle, die auf die Jagd gehen. Sie greift, wenn Dritten bei der Jagd versehentlich Personen-, Sach- oder Vermögensschäden entstehen. Der Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung ist eine der Voraussetzungen für die Erteilung eines Jagdscheins.

Verletzen Sie oder Ihr Jagdhund während der Jagd andere Personen oder beschädigen Sie oder Ihr Jagdhund fremdes Eigentum, haften Sie dafür. Eine Jagd­haft­pflicht­versicherung schützt Jäger vor den finanziellen Folgen und über­nimmt Schadens­ersatz- und Schmerzens­geld­forderungen.

Welche Versicherungen braucht ein Jäger oder eine Jägerin?

Eine Haftpflichtversicherung ist für Jäger und Jägerinnen in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Jäger:innen, Förster:innen oder Jagd­aufseher:innen erhalten nur dann einen Jagd­schein von der Jagd­behörde, wenn sie eine gültige Jagd­haft­pflicht nachweisen können. Eine private Haftpflichtversicherung allein reicht nicht aus.

Ergänzend ist eine private Unfall­versicherung empfehlens­wert. Diese leistet etwa, wenn Ihnen während der Jagd im Wald etwas zustößt. Bleibt nach einem Unfall eine Invalidität zurück oder werden zusätzliche Behandlungen und Spezialisten oder Spezialistinnen benötigt, um schnell wieder zurück in den Alltag zu finden, so steht die Unfallversicherung hier auf Wunsch mit zusätzlichen finanziellen Leistungen sowie mit Rat und Tat durch einen persönlichen Unfallberater oder eine persönliche Unfallberaterin zur Seite. Auch eine Berufs­unfähig­keits­versicherung ist sinn­voll. Diese sichert Jäger und Jägerinnen ab, falls sie sich bei der Jagd so schwer verletzen, dass sie ihren Beruf nicht mehr ausüben können.

Leistungen: Das deckt die Allianz Jagd-Haft­pflicht­versicherung ab

Bei der Allianz sind bereits im Basis­schutz der Produkt­linie Smart alle wichtigen Risiken von Jägern oder Jägerinnen, Förstern oder Försterinnen und Falknern oder Falknerinnen abgesichert.

  • Personen-, Sach- und Vermögensschäden: Die Allianz Jagd-Haftpflichtversicherung prüft, ob und in welcher Höhe Schadensersatzpflicht besteht. Sie übernimmt berechtigten Schadensersatz und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Notfalls auch vor Gericht.
  • Umweltschäden: Die Allianz Jagd-Haftpflicht übernimmt Ansprüche auf Sanierung. Zum Beispiel, wenn beim Bau eines Hochsitzes versehentlich Motorsägenbenzin ausläuft und dadurch ein Froschbiotop renaturiert werden muss.
  • Waffengebrauch: Der erlaubte Besitz von Jagdwaffen, Munition und Geschossen für Jagdzwecke ist mitversichert. Das gilt auch für versehentlich falschen Gebrauch außerhalb der Jagd.
  • Forderungsausfalldeckung: Erleiden Sie durch einen anderen Jäger oder eine andere Jägerin einen Personen- oder Sachschaden, den der Verursacher oder die Verusacherin nicht begleichen kann, springt die Allianz ein und kommt für Ihre Ansprüche auf.
  • Auslandsschutz: Die Jagd-Haftpflichtversicherung der Allianz sichert Sie rund um die Uhr ab – auch wenn Sie im Ausland jagen.

Welche Personen sind in der Jagd­haft­pflicht mitversichert?

Die Jagd-Haftpflicht der Allianz sichert folgende Personen ab:

  • Hobbyjäger:innen
  • Berufsjäger:innen
  • Jagdaufseher:innen
  • Förster:innen, Forstbeamte und Forstaufseher:innen
  • Falkner:innen
  • Jagdpächter:innen

Neben dem Versicherungsnehmer sind folgende Personen bei der Allianz Jagd-Haftpflichtversicherung mitversichert:

  • Personen, die Ihren Jagdbetrieb beaufsichtigen oder leiten
  • In Ihrem Jagdbetrieb tätige Personen

Für wen ist eine Jagd­haft­pflicht wichtig?

Eine Jagdhaftpflichtversicherung ist für Jungjäger:innen und Jäger:innen nicht nur wichtig, sondern gesetzlich vorgeschrieben. Ohne diese Pflichtversicherung ist es in Deutschland nicht erlaubt, auf die Jagd zu gehen.

Sinnvoll ist eine Jagdhaftpflicht auch für:

  • Förster:innen, Forstbeamte, Forstaufseher:innen
  • Falkner und Falknerinnen
  • Inhaber:innen, Teilhaber:innen oder Pächter:innen eines in Deutschland gelegenen Jagdbetriebs

Wann zahlt die Allianz Jagd-Haft­pflicht­versicherung, wann nicht?

Diese Schadenbeispiele zeigen, wann genau die Jagd-Haftpflicht der Allianz leistet – und wann nicht.

Ihre Jagd-Haft­pflicht zahlt, wenn…

  • … durch versehentlich nicht gesicherte Schusswaffen jemand verletzt oder getötet wird.
  • … Schäden im Rahmen des sogenannten „Produkt­haft­pflicht­risikos“ auftreten – etwa bei Verkauf, Lieferung oder Verschenken von Wild oder Wildbret.
  • … Ihr Jagdhund beim Nachsetzen auf Wild über eine Straße läuft und einen Verkehrsunfall verursacht (Linie Komfort).
  • … Sie eine Drohne zu jagdlichen Zwecken (z. B. Kitzrettung) einsetzen, die abstürzt und dabei ein parkendes Auto beschädigt (Linie Komfort).

Ihre Jagd-Haft­pflicht zahlt nicht, wenn…

  • … Sie Jagdpächter:in sind, Ihr Jagdbetrieb aber dauerhaft außerhalb Deutschlands liegt.
  • … Sie einen Schaden vorsätzlich herbeiführen.
  • … Sie selbst Haftpflichtansprüche stellen. Oder wenn Ihre Angehörigen Ansprüche gegen mitversicherte Personen richten.

Häufige Fragen: Was möchten Sie noch zur Jagd­haft­pflicht wissen?

Wie hoch ist die empfohlene Deckungssumme für die Jagdhaftpflichtversicherung?

Bei Personenschäden gehen die Kosten für Behandlungen, Reha und Schmerzensgeldforderungen schnell in die Millionenhöhe. Wählen Sie bei Ihrer Jagdhaftpflichtversicherung daher eine Deckungssumme von mindestens 5 Millionen Euro. Die Leistungen der Allianz Jagd-Haftpflicht bieten eine Absicherung bis zu 75 Millionen Euro.

Bin ich beim Gebrauch von Waffen versichert?

Ja. Die Allianz Jagd-Haftpflicht zahlt auch, wenn Sie bei der Jagd versehentlich andere Personen verletzen oder deren Besitz mit Ihrer Schusswaffe beschädigen.

Gelten Besonderheiten für Drückjagden?

Bei Drückjagden ist in einigen Bundesländern zusätzlich zu Jagdhaftpflichtversicherung und Jagdschein ein Schießnachweis erforderlich. Innerhalb Deutschlands gibt es keine einheitlichen Regelungen. Informieren Sie sich deshalb vor der Jagd dazu bei der zuständigen Gemeinde.

Kann man die Jagdhaftpflicht von der Steuer absetzen?

Ja, die Jagdhaftpflichtversicherung ist steuerlich absetzbar – unter „Vorsorgeaufwände“. Informieren Sie sich hierzu bei einem Steuerberater.