Fahrrad versichern gegen Diebstahl und Beschädigung
Eine Fahrradversicherung sichert Sie bei Verlust und Beschädigung Ihres Rads – inklusive Zubehör – finanziell ab, indem sie die Kosten für einen Ersatz oder die Reparatur deckt. Wird beispielsweise Ihr teures Rennrad, trotz modernem Schloss, entwendet, müssten Sie ohne Fahrradversicherung ein neues Fahrrad komplett aus eigener Tasche bezahlen. Mit einer dementsprechenden Versicherung bekommen Sie Ihr Rennrad zum Neuwert ersetzt. Bei der Allianz können Sie Ihr Fahrrad – je nachdem, welchen Umfang der Schutz haben soll – entweder über die Hausratversicherung, die Hausratversicherung in Kombination mit dem Zusatzbaustein Fahrradschutz oder den Gegenstandsschutz versichern. Wir erläutern Ihnen, welche Versicherung für welche Schäden an Ihrem Fahrrad aufkommt und mit welcher Sie die für sich beste Wahl treffen.
Die Leistungen der einzelnen Fahrradversicherungen
Fahrrad absichern über die Hausratversicherung, mit der Hausratversicherung plus Zusatzbaustein „Fahrradschutz“ oder mit dem Gegenstandsschutz? Welche Leistungen die jeweilige Versicherung mit sich bringt:
Leistungen der Hausratversicherung
Folgendes ist bei der Allianz versichert – innerhalb der Wohnung, des Hauses oder des versicherten Grundstücks, 24 Stunden am Tag:
- Einbruchdiebstahl: Absicherung des Fahrrads bei Diebstahl aus dem Haus / Wohnung, dem Fahrradkeller oder einem verschlossenen Schuppen
- Raub: Schutz Ihres Fahrrads bei Entwenden unter (Androhung von) Gewaltanwendung
- Mehrfacher Diebstahl: Alle Fahrräder Ihres Haushalts sind bei Einbruchdiebstahl versichert – bis zur maximal festgelegten Deckungssumme
- Diebstahl aus Kfz: Ihr Fahrrad ist versichert, wenn es aus Ihrem geschlossenen Pkw entwendet wird. Das gilt auch, wenn es auf einem Fahrradträger auf dem Dach oder am Heck des Autos gesichert ist.
- Beschädigung: Ihre Fahrräder sind bei Schäden durch Brand, Explosion, Leitungswasser, Sturm oder Hagel versichert.
Versicherung von Fahrradteilen und Zubehör:
- Die Hausratversicherung schließt das Fahrradzubehör und die einzelnen Fahrradteile gegen die oben genannten Gefahren mit ein.
Versicherung von Fahrradanhängern:
- Sämtliche Fahrradanhänger Ihres Haushalts sind ebenfalls gegen die oben genannten Gefahren abgesichert
Kostenerstattung im Schadenfall:
- Wird Ihr Fahrrad beschädigt, erstatten wir die erforderlichen Reparaturkosten.
- Wird Ihr Fahrrad irreparabel beschädigt, ersetzen wir Ihnen das Fahrrad zum Neuwert.
- Wird Ihr Fahrrad bei einem Einbruchdiebstahl oder Raub entwendet, ersetzen wir Ihnen das Rad zum Neuwert.
Reiseschutz:
- Außerhalb des Versicherungsortes, wenn Sie z. B. im Urlaub mit Ihren eigenen Rädern unterwegs sind, greift eine vorübergehende Absicherung – für bis zu sechs Monate – Ihrer Fahrräder gegen die oben genannten Gefahren.
Leistungen der Hausratversicherung plus Fahrradschutz
Folgendes ist bei der Allianz versichert – weltweit, 24 Stunden am Tag:
- Diebstahl: Einfacher Diebstahl Ihres Fahrrads, z. B. auf offener Straße, wenn es mit einem Schloss gesichert war.
- Abhandenkommen im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens: Ihr Fortbewegungsmittel ist versichert, wenn es z. B. beim Transport mit Bus, Bahn oder Flugzeug abhandenkommt.
- Einbruchdiebstahl: Absicherung des Fahrrads bei Diebstahl aus dem Haus / Wohnung, dem Fahrradkeller oder einem verschlossenen Schuppen
- Raub: Schutz Ihres Fahrrads bei Entwenden unter (Androhung von) Gewaltanwendung
- Mehrfacher Diebstahl: Alle Fahrräder Ihres Haushalts sind bei Einbruchdiebstahl versichert – bis zur maximal festgelegten Deckungssumme
- Diebstahl aus Kfz: Ihr Fahrrad ist versichert, wenn es aus Ihrem verschlossenen Pkw entwendet wird. Das gilt auch, wenn es auf einem Fahrradträger auf dem Dach oder am Heck des Autos gesichert ist.
- Beschädigung: Ihre Fahrräder sind bei Schäden durch Brand, Explosion, Leitungswasser, Sturm oder Hagel versichert.
Versicherung von Fahrradteilen und Zubehör:
- Fahrradteile sind gegen die oben genannten Gefahren mit versichert.
- Fahrradzubehör ist gegen die oben genannten Gefahren mit versichert. Einzige Ausnahme: Bei Diebstahl greift die Versicherung nur, wenn das Zubehör zusammen mit dem Fahrrad gestohlen wird.
Versicherung von Fahrradanhängern:
- Sämtliche Fahrradanhänger Ihres Haushalts sind ebenfalls gegen die oben genannten Gefahren abgesichert
Kostenerstattung im Schadenfall:
- Wird Ihr Fahrrad beschädigt, erstatten wir die erforderlichen Reparaturkosten.
- Wird Ihr Fahrrad irreparabel beschädigt, ersetzen wir Ihnen das Fahrrad zum Neuwert.
- Wird Ihr Fahrrad bei einem Einbruchdiebstahl oder Raub entwendet, ersetzen wir Ihnen das Rad zum Neuwert.
- Die Entschädigung für Diebstahl ist auf den im Versicherungsschein vereinbarten Betrag begrenzt.
Reiseschutz:
- Ihr Fahrrad ist weltweit, ohne zeitliche Begrenzung, versichert. Kommt Ihnen Ihr versichertes Fahrrad auf einer Reise abhanden, übernehmen wir die Kosten für einen gemieteten Ersatz für bis zu sieben Tage und bis maximal 25 Euro pro Tag.
Geliehene oder gemietete Räder:
- Die Fahrräder sind versichert, wenn jemand von Ihnen Schadenersatz verlangt. Zum Beispiel, wenn Sie im Urlaub ein Mountainbike mieten, es gestohlen wird und der oder die Vermieter:in Ersatz fordert. Das gilt auch für Fahrräder, die Ihnen von einem Leasinggeber überlassen wurden.
Leistungen des Gegenstandsschutzes
Folgendes ist bei der Allianz in allen drei Tarifen (Smart, Komfort, Premium) des Gegenstandsschutzes versichert – weltweit, 24 Stunden am Tag:
- Diebstahl: Einfacher Diebstahl, wenn Ihr versichertes Rad zum Beispiel am Bahnhof gestohlen wird, sofern es durch ein geeignetes Schloss gesichert war.
- Raub: Schutz Ihres Fahrrads bei Entwenden unter (Androhung von) Gewaltanwendung.
- Einbruchdiebstahl: Absicherung des Fahrrads bei Diebstahl aus beispielsweise einer verschlossenen Garage.
- Diebstahl aus Kfz: Ihr Fahrrad ist versichert, wenn es aus Ihrem verschlossenen Pkw entwendet wird. Das gilt auch, wenn es auf einem Fahrradträger auf dem Dach oder am Heck des Autos gesichert ist.
Folgendes ist zusätzlich in den Tarifen Komfort und Premium versichert – weltweit, 24 Stunden am Tag:
- Beschädigung und Zerstörung: Ihr versichertes Fahrrads ist durch die Gefahren: Fall, Sturz, Unfall, Beschädigung durch Dritte, Bedienungsfehler, Eindringen von Flüssigkeit oder Feuchtigkeit, Überstrom, Überspannung, Brand, Explosion, Implosion, Einwirkungen von Tieren und Naturgewalten, wie Sturm, Hagel, Blitzschlag, Erdbeben oder Schneedruck versichert. Ausgeschlossen sind im Komfort-Tarif allerdings Beschädigungen, die bei der Teilnahme an sportlichen Wettbewerben entstanden sind.
Folgendes ist zusätzlich im Tarif Premium versichert:
- Allgefahrendeckung: Ihr Rad ist umfangreich gegen Gefahren aller Art geschützt – egal ob es beschädigt, zerstört oder gestohlen wird, solange die Versicherungsbedingungen die Gefahr nicht ausdrücklich ausschließen (z. B. Verschleiß). Mit dem Premium-Tarif ist Ihr Fahrrad beispielsweise auch bei Sportveranstaltungen und sportlichen Wettbewerben abgesichert.
Versicherung von Fahrradteilen und Zubehör:
- Fahrradteile wie Sattel oder Pedale sind bei Diebstahl – und ab dem Tarif Komfort auch bei Beschädigung – versichert.
- Fahrradzubehör, wie Licht oder Satteltasche, ist bis zu zehn Prozent der Versicherungssumme bei Diebstahl – und ab dem Tarif Komfort auch gegen Beschädigung – mitversichert. Zubehörgegenstände mit einem Einzelwert von über 250 Euro müssen als separater Gegenstand versichert werden.
Versicherung von Fahrradanhängern:
- Fahrradanhänger sind bis zu zehn Prozent der Versicherungssumme des versicherten Fahrrads versichert: in allen drei Tarifen bei Diebstahl, ab dem Tarif Komfort auch bei Beschädigung. Ist der Anhänger mehr als 250 Euro wert, muss er als eigener Gegenstand versichert werden.
Kostenerstattung im Schadenfall:
- Wird Ihr Fahrrad beschädigt, erstatten wir die erforderlichen Reparaturkosten.
- Wird Ihr Fahrrad irreparabel beschädigt, ersetzen wir Ihnen das Fahrrad zum Neuwert (maximal bis zur Versicherungssumme).
- Wird Ihr Fahrrad bei einem Diebstahl oder Raub entwendet, ersetzen wir Ihnen das Rad zum Neuwert (maximal bis zur Versicherungssumme).
Reiseschutz:
- Ihr Fahrrad ist weltweit, ohne zeitliche Begrenzung, versichert. Wenn das versicherte Rad auf Reisen beschädigt oder gestohlen wird, übernimmt der Gegenstandsschutz die Kosten für ein Leihfahrrad für bis zu sieben Tage und bis maximal 35 Euro pro Tag.
Vorteile aller drei Fahrradversicherungen
Egal, ob Sie sich für eine Hausratversicherung, eine Hausratversicherung mit dem Baustein Fahrradschutz oder den Gegenstandsschutz für die Absicherung Ihres Fahrrads entscheiden – Sie profitieren bei allen drei Versicherungen vom starken Allianz Schutz mit folgenden Vorteilen:
- Versicherungsschutz rund um die Uhr: Eine sogenannte „Nachtzeitklausel“, mit der der Versicherungsschutz für das Fahrrad zu bestimmten Uhrzeiten entfällt, gibt es bei uns nicht. Ihr Fahrrad ist 24 Stunden am Tag abgesichert.
- Neuwertentschädigung: Bei irreparabler Beschädigung oder Entwendung wird der Neuwert des Fahrrads ersetzt.
- Kostenerstattung bei Reparatur: Bei allen drei Versicherungsvarianten werden die Kosten für die Fahrradreparatur bei Beschädigung – durch die versicherten Gefahren – erstattet.
- Schutz bei Einbruchdiebstahl: Alle drei Versicherungen sichern Ihr Fahrrad bei Diebstahl aus verschlossenen Räumen wie Haus, Wohnung, Fahrradkeller oder Schuppen/Garage ab.
- Schutz bei Raub: In allen drei Produkten ist Ihr Fahrrad gegen Entwendung unter (Androhung von) Gewaltanwendung versichert.
- Versicherung von Fahrradteilen, Zubehör und Fahrradanhängern: Bei allen drei Versicherungen sind nicht nur das Fahrrad selbst, sondern auch Fahrradteile und Zubehör sowie der Fahrradanhänger gegen die versicherten Gefahren mitversichert.
Für wen empfiehlt sich welche Radversicherung?
Stadtmenschen oder Pendler:innen: Wer regelmäßig mit dem Zweirad in der Stadt oder zur Bahn unterwegs ist, parkt das Rad meist an öffentlichen Plätzen. Trotz hochwertigem Fahrradschloss ist das Diebstahlrisiko hier höher, als wenn Sie Ihr Fahrrad die meiste Zeit zu Hause abstellen. Hier lohnt sich eine zusätzliche Diebstahlversicherung. Wir empfehlen eine Fahrradabsicherung mit unserer Hausratversicherung plus dem Baustein Fahrradschutz.
Sportliche Fahrer:innen: Sind Sie beispielsweise mit Ihrem hochwertigen Mountainbike gern auf herausfordernden Waldwegen oder Trails im Gebirge sportlich unterwegs, lohnt sich eine Fahrradversicherung, die auch Beschädigungen durch Unfälle absichert. Bei sportlicher Nutzung besteht ein höheres Risiko für durch Unfälle verursachte Schäden am Rad. Hier wäre eine Absicherung Ihres Mountainbikes mit dem Gegenstandsschutz sinnvoll.
Familien: Besitzen Sie mehrere Fahrräder für sich und Ihre Kinder, sowie Fahrradanhänger, die Sie vorwiegend in der Garage abstellen, bietet sich eine Basis-Rundum-Absicherung für Ihren gesamten Fahrrad-Familienfuhrpark an. Hier wäre der Schutz über die (bestehende) Hausratversicherung eine sinnvolle Option.
Gelegenheitsradfahrer:innen: Wenn Sie Ihr Fahrrad nur gelegentlich für kurze Fahrten nutzen und es zu Hause stets im Fahrradkeller abstellen, ist in der Regel kein zusätzlicher Versicherungsschutz erforderlich. Es kann ohne zusätzliche Kosten in Ihre Hausratversicherung integriert und gegen die grundlegenden Gefahren abgesichert werden.
Häufige Schadensursache bei Fahrrädern ist Diebstahl
Die Zahl der Diebstähle von vor allem hochwertigen Fahrrädern nimmt weiter zu, was sich auch in den Schadensmeldungen der Versicherungen widerspiegelt. 2023 erreichte der durchschnittliche Schadensbetrag pro gestohlenem Fahrrad mit 1.100 Euro einen neuen Höchststand, wie aus den aktuellen Daten der Versicherer hervorgeht. Besonders beliebt bei den Langfingern sind hochwertige Rennräder, E-Bikes und Mountainbikes, die oftmals weiterverkauft werden. Im Vergleich zu 2014 hat sich der Schadendurchschnitt pro gestohlenem Fahrrad somit mehr als verdoppelt.
Diebstahlschutz: Was muss ich beachten, damit die Versicherung zahlt?
Wenn Sie eine Diebstahlversicherung für Ihr Fahrrad besitzen, ist es entscheidend zu wissen, was Sie beachten müssen, damit Versicherungsschutz besteht und welche Voraussetzungen und Maßnahmen nötig sind, um im Falle eines Diebstahls Ihre Ansprüche geltend machen zu können.
Wie und wo muss das Fahrrad angeschlossen sein?
Für den Diebstahlschutz ist es bei uns entscheidend, dass Ihr Fahrrad abgeschlossen ist, wenn Sie es abstellen. Der Abstellort spielt beim Hausrat-Zusatzbaustein Fahrradschutz und beim Gegenstandsschutz keine Rolle – hier gilt der Schutz weltweit und zeitlich unbegrenzt. Bei der Hausratversicherung gilt Versicherungsschutz bei Einbruchdiebstahl nur innerhalb der Grundstücksgrenzen. Eine Ausnahme besteht für Aufenthalte bis zu sechs Monate außerhalb des Versicherungsortes, z. B. im Urlaub oder auf einer Fahrradtour.
Unser Tipp: Um Raddiebstahl und das Entwenden Ihres Rads durch Einbuchdiebstahl vorzubeugen, stellen Sie Ihr Fahrrad bestenfalls in einen abschließbaren Fahrradkeller oder verschlossene Garage. Parken Sie Ihr Fahrrad im öffentlichen Raum an belebten und beleuchteten Orten und ketten Sie es stets an unbewegliche Gegenstände wie einen Fahrradständer oder Laternenmast an.
Gilt bei der Allianz eine „Nachtzeitklausel“?
Nein, keine unserer Fahrradversicherungen hat eine Nachtzeitklausel. Bei manchen Versicherern sind Fahrräder nachts (meist zwischen 22 Uhr und 6 Uhr morgens) außerhalb verschlossener Keller, Wohnung oder Garagen nur dann versichert, wenn Sie noch damit unterwegs sind. Die Allianz sichert abgeschlossene Fahrräder rund um die Uhr ab.
Muss das Fahrrad in der Garage oder im Fahrradkeller angeschlossen sein?
Nicht unbedingt. Sind Garage oder Schuppen abschließbar und die Tür verriegelt, muss das Fahrrad nicht angeschlossen sein, damit Versicherungsschutz besteht. Ist das nicht der Fall, muss das Fahrrad selbst abgeschlossen sein. Das gilt für alle unsere Fahrradversicherungen.
Mit welchem Schloss muss ich mein Fahrrad sichern?
Marke und Modell des Fahrradschlosses spielen für uns keine Rolle, damit Versicherungsschutz besteht. Unser Tipp: Um Diebstahl vorzubeugen, wählen Sie ein hochwertiges Panzer- oder Bügelschloss. Es gibt eine Faustregel, die besagt, dass man fünf bis zehn Prozent des Fahrradpreises in ein Schloss investieren sollte.
Fahrrad gestohlen, was muss ich tun?
- Beweise sichern: Falls möglich, machen Sie Fotos oder Videos vom geknackten Fahrradschloss oder einer aufgebrochenen Kellertür. Die Bilder können Sie sowohl bei der Polizei als auch der Versicherung einreichen.
- Wichtige Unterlagen bereitlegen: Halten Sie Angaben zum Hersteller, zur Marke und die Rahmennummer sowie einen Eigentumsnachweis, bzw. Kaufbeleg bereit. Sollte Ihr Rad codiert sein, unbedingt die Eigentümer-Identifikations-Nummer (EIN) zu den Unterlagen legen.
- Informationen zusammentragen: Haben Sie keinen Fahrradpass oder nur unvollständige Unterlagen, sammeln Sie möglichst viele Informationen über Ihr Rad zusammen. Anhand von Farbe, Marke, Modell oder ggf. vorhandenen Beschädigungen sollten Sie Ihr Fahrrad so genau wie möglich beschreiben können, wenn Sie den Diebstahl melden. Notieren Sie auch alle Informationen zum Tathergang wie den Ort, wann Sie den Diebstahl bemerkt haben, wann Sie Ihr Rad vor dem Diebstahl das letzte Mal abgestellt haben, ob es eventuell Zeugen gibt oder Sie am Tatort Beweise sichern konnten.
- Anzeige erstatten: Bei einem Fahrraddiebstahl sollten Sie immer schnellstmöglich bei der Polizei Anzeige erstatten. Sie können erst bei der Versicherung Leistungen geltend machen, wenn Sie den Verlust polizeilich gemeldet haben.
- Meldung bei der Versicherung: Halten Sie die Versicherungsnummer zu Ihrer Diebstahlversicherung fürs Fahrrad bereit. Im Falle eines Diebstahls ist das entweder die Versicherungsnummer Ihrer Hausratversicherung (mit oder ohne dem Zusatzbaustein Fahrradschutz) oder des Gegenstandsschutzes Ihres Rads. Ihre Daten finden Sie auch online unter Meine Allianz, dort können Sie den Schaden auch gleich online melden.
Häufige Fragen: Was möchten Sie noch zur Fahrradversicherung wissen?
Kann ich mehrere Fahrräder versichern?
Ja. Mit der Hausratversicherung sowie dem Fahrradschutz der Hausratversicherung sind alle Fahrräder des Haushalts versichert. Ob Sie eines oder fünf Fahrräder haben, spielt keine Rolle. Auch Fahrradanhänger sind mitversichert – auch, wenn sie nicht zusammen mit dem Fahrrad gestohlen werden. Wählen Sie den Zusatzbaustein Fahrradschutz in unserem Online-Tarifrechner, müssen Sie bei „Wert des Fahrrads“ nur das teuerste Rad in Ihrem Besitz angeben. Damit sind alle Räder des Haushalts versichert.
Sichern Sie Ihr Fahrrad über die separate Gegenstandsschutz-Versicherung ab, ist nur das im Vertrag genannte Fahrrad abgesichert. Mögliche weitere Fahrräder in Ihrem Haushalt sind im Schadensfall nicht geschützt. Möchten Sie mehrere Fahrräder schützen, brauchen Sie beim Gegenstandsschutz für jedes einen eigenen Vertrag.
Kann ich eine Fahrradversicherung ohne Hausrat abschließen?
Ja. Sie können Ihr Fahrrad auch über eine eigenständige Versicherung schützen. Bei der Allianz ist das mit dem Gegenstandsschutz möglich. Damit können wertvolle Gegenstände wie Ihr Fahrrad umfassend gegen Diebstahl und Beschädigung abgesichert werden.
Ab welchem Wert kann ich mein Fahrrad versichern?
Einen Mindestwert gibt es nicht. Wir versichern alle Fahrräder – auch ältere – zu ihrem Neuwert. Das ist der Betrag, den Sie beim Kauf des Rads bezahlt haben. Wie hoch die jeweilige Entschädigung im Einzelfall ist, hängt vom Fahrradmodell, Ihren individuellen Versicherungsbedingungen und der vereinbarten Versicherungssumme ab.
Unsere Empfehlung: Die Versicherungssumme sollte dem Neuwert des Fahrrads entsprechen. Beim Baustein Fahrradschutz nehmen Sie den Wert Ihres teuersten Fahrrads als Orientierung.
Bis zu welchem Wert kann ich mein Fahrrad versichern?
Hochwertige Fahrräder, wie Rennmaschinen, Triathlon- oder Custom-Bikes können Sie beim Gegenstandsschutz bis maximal 20.000 Euro absichern.
Übernimmt die Fahrradversicherung rückwirkend Schäden?
Nein. Keine unserer Fahrradversicherungen zahlt rückwirkend für Schäden. Versicherungsschutz besteht erst ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Vertrag abgeschlossen haben. Das heißt: Schließen Sie die Fahrradversicherung ab, wenn Ihr Rad bereits gestohlen oder beschädigt wurde, tragen Sie die Kosten selbst.
Ist eine Privat-Haftpflicht zusätzlich zur Fahrradversicherung sinnvoll?
Ja. Wer mit dem Fahrrad im Straßenverkehr unterwegs ist, sollte sich umfangreich gegen Risiken absichern. Eine Fahrradversicherung bietet Schutz für das Fahrrad selbst. Eine Privat-Haftpflichtversicherung bewahrt Radfahrer:innen hingegen vor Kosten, die durch selbstverursachte Schäden gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern und Verkehrsteilnehmerinnen entstehen. Zum Beispiel, wenn Sie mit dem Rad aus Versehen ein parkendes Auto streifen und Kratzer im Lack hinterlassen. Oder mit einem Fußgänger oder einer Fußgängerin zusammenstoßen, der oder die verletzt wird und unter Umständen ins Krankenhaus muss.
Welche Versicherung ist außerdem als Fahrradfahrer:in sinnvoll?
Unfallversicherung: Eine private Unfallversicherung ist für Ihre persönliche Absicherung sinnvoll – egal, welche Art von Fahrradversicherung Sie abgeschlossen haben. Denn eine Fahrradversicherung schützt nicht Sie persönlich, sondern nur Ihr Fahrrad. Eine Unfallversicherung sichert Sie selbst von den finanziellen Folgen eines Unfalls ab. Haben Sie beispielsweise in Ihrer Freizeit einen Fahrradunfall, bei dem Sie sich den Arm brechen, übernimmt die Unfallversicherung Kosten für Ärzte und Ärztinnen sowie Reha. Aber auch die Kosten für Bergung, Hilfsmittel oder eine Haushaltshilfe werden erstattet.
Verkehrsrechtsschutzversicherung: Nicht nur für Autofahrer:innen ist die Verkehrsrechtsschutzversicherung eine sinnvolle Absicherung: Der Schutz schützt Sie auch vor anfallenden Kosten möglicher Rechtsstreitigkeiten, wenn Sie als Radfahrer:in oder Fußgänger:in am Straßenverkehr teilnehmen und in einen Unfall verwickelt werden.
Wie versichere ich ein elektrisches Lastenrad?
Ein elektrisches Lasteinrad – mit Tretunterstützung bis 25 km/h – können Sie bei bei uns entweder separat mit dem Gegenstandsschutz oder im Rahmen der Hausratversicherung, wahlweise mit oder ohne dem Zusatzbaustein Fahrradschutz, versichern.
Ausnahme: Ist Ihr Lastenrad ein S-Pedelec oder E-Bike, das schneller als 25 km/h auch ohne Tretunterstützung fährt, schreibt der Gesetzgeber eine S-Pedelec Versicherung vor. E-Lastenräder, die ohne Tretunterstützung per Knopfdruck fahren, benötigen ebenfalls eine S-Pedelec-Versicherung.